Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung für Unternehmen
Fragen dazu? contact@vezoza.comInhalt
- 1. Geltung
- 2. Vertragsschluss
- 3. Leistungen
- 4. Leistungen Dritter
- 5. Mitwirkung
- 6. Umzug & Abnahme
- 7. Website im Abo
- 8. Servicezeiten
- 9. Verfügbarkeit
- 10. Preise & Zahlung
- 11. Laufzeit
- 12. Zugänge & Sicherung
- 13. Datenschutz
- 14. Haftung
- 15. Referenz
- 16. Vertragsende
- 17. Änderungen
- 18. Schluss
- Teil B: Leistungen
- B1 Umzug
- B2 Workspace-Betreuung
- B3 Website
- B4 Google-Profil
- B5 Local SEO
- B6 E-Mail-Archiv
- B7 Google Ads
- B8 Automatisierung
- B9 Design & Print
- B10 Nach Aufwand
- B11 Grenzen
VEZOZA | Sören Kotte, Fichtenstraße 12, 42283 Wuppertal (nachfolgend „VEZOZA“), erbringt Leistungen rund um Google Workspace, Websites, Google-Sichtbarkeit, Automatisierung und Design als laufende Betreuung für Unternehmen. Diese Bedingungen bestehen aus Teil A (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und Teil B (Leistungsbeschreibung der einzelnen Bausteine). Beide Teile gelten gemeinsam.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen VEZOZA und dem Kunden über Leistungen von VEZOZA, gleich ob sie online, per Angebot oder in Textform geschlossen werden.
1.2 VEZOZA erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher können keine Verträge schließen.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn VEZOZA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Leistungen auf vezoza.com und im Kundenbereich ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Buchung abzugeben.
2.2 Mit der Online-Buchung unter portal.vezoza.com, der Annahme eines Angebots oder einer Beauftragung in Textform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn VEZOZA die Buchung in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung) oder mit der Leistung beginnt. VEZOZA bestätigt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Lehnt VEZOZA eine Buchung ab, etwa weil die technischen Voraussetzungen fehlen oder die Leistung nicht zum Betrieb des Kunden passt, teilt VEZOZA das in Textform mit; bereits erteilte Lastschriftmandate werden dann nicht genutzt und bereits gezahlte Beträge erstattet.
2.3 Angebote von VEZOZA sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht.
2.4 Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, dem Angebot, diesen Bedingungen einschließlich der Leistungsbeschreibung in Teil B und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Preisliste unter vezoza.com/preise. Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge.
3. Leistungen und Leistungsumfang
3.1 VEZOZA schuldet die in Teil B beschriebenen Leistungen in dem dort genannten Umfang. Laufende Leistungen sind Dienstleistungen; VEZOZA schuldet sorgfältige, fachgerechte Arbeit, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere schuldet VEZOZA keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder KI-Antworten, keine bestimmte Zahl von Anfragen, Bewertungen oder Besuchern und keine bestimmte Entscheidung von Google oder anderen Plattformen.
3.2 Einmalige Leistungen wie Umzug, Einrichtung oder die Erstellung einer Website erbringt VEZOZA nach dem in Teil B beschriebenen Standardumfang. Was darüber hinausgeht, ist ein eigenes Projekt oder wird nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet. VEZOZA weist vorher darauf hin.
3.3 Jeder laufende Baustein hat einen Umfang je Monat oder Quartal (Teil B). Nicht genutzter Umfang verfällt am Ende des Zeitraums und wird nicht übertragen und nicht erstattet. Mehrbedarf spricht VEZOZA mit dem Kunden ab, bevor Kosten entstehen.
3.4 VEZOZA darf Leistungen durch sorgfältig ausgewählte Partner erbringen lassen, insbesondere zur Vertretung bei Urlaub und Krankheit und für Spezialaufgaben. VEZOZA bleibt Vertragspartner und Ansprechpartner des Kunden.
3.5 VEZOZA setzt für Recherche, Entwürfe, Auswertungen und wiederkehrende Arbeiten auch KI-gestützte Werkzeuge ein. Veröffentlichte Texte, Antworten im Namen des Kunden und alle Änderungen mit Außenwirkung werden vor der Veröffentlichung von einem Menschen bei VEZOZA geprüft und freigegeben.
3.6 Ändern Google oder andere Anbieter ihre Produkte, Schnittstellen oder Bedingungen, darf VEZOZA die Leistung entsprechend anpassen, sofern der vertragliche Zweck erhalten bleibt und die Anpassung für den Kunden zumutbar ist. Entfällt eine Teilleistung dadurch ersatzlos, mindert sich die Vergütung für diesen Teil.
4. Leistungen Dritter: Lizenzen, Domains, Werbebudget
4.1 Google-Workspace-Lizenzen, Domainregistrierungen, Google-Ads-Budget, Druckkosten, Lizenzen für Werkzeuge wie Passwortmanager, Backup- oder Automatisierungsdienste sind nicht Teil der Vergütung von VEZOZA. Der Kunde schließt die Verträge mit diesen Anbietern selbst und zahlt direkt an sie, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für diese Leistungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
4.2 Rechnet VEZOZA Fremdkosten ausnahmsweise weiter, etwa Druckkosten, geschieht das zum Einkaufspreis zuzüglich des in der Preisliste genannten Aufschlags. Ändert ein Anbieter seine Preise, gibt VEZOZA Erhöhungen und Senkungen mit mindestens sechs Wochen Vorlauf weiter.
4.3 VEZOZA hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Sperren oder Entscheidungen von Google und anderen Plattformen (zum Beispiel die Freischaltung eines Unternehmensprofils, die Ablehnung einer Anzeige oder die Sperrung eines Kontos). VEZOZA unterstützt den Kunden in solchen Fällen im Rahmen des gebuchten Umfangs, schuldet aber kein bestimmtes Ergebnis.
4.4 Der Kunde bleibt Inhaber seiner Konten bei Google, Registraren und anderen Anbietern. VEZOZA erhält für die Dauer des Vertrags eine Administrator- oder Manager-Rolle.
5. Mitwirkung des Kunden
5.1 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis und eine Vertretung. Erklärungen dieser Personen gelten als Erklärungen des Kunden.
5.2 Der Kunde stellt rechtzeitig, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Anfrage, alles bereit, was VEZOZA für die Leistung braucht: Zugänge zu Registrar, DNS, bisherigem E-Mail-Anbieter, Google-Konten und anderen Systemen; Texte, Bilder, Logos und Unternehmensdaten; Entscheidungen und Freigaben; bei Umzügen eine vollständige Liste der Postfächer, Weiterleitungen und Funktionsadressen.
5.3 Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er VEZOZA zur Verwendung überlässt oder freigibt. Er sichert zu, dass er die nötigen Rechte an Texten, Bildern, Logos und Schriften besitzt und dass die Inhalte keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Impressum, Datenschutzerklärung, Preisangaben, Berufsrecht und branchenspezifischen Pflichtangaben ist der Kunde verantwortlich; VEZOZA stellt bewährte Vorlagen bereit und weist auf offensichtliche Lücken hin.
5.4 Der Kunde kündigt Verträge mit bisherigen Anbietern selbst und rechtzeitig. VEZOZA nennt den Zeitpunkt, ab dem das gefahrlos möglich ist.
5.5 Der Kunde hält einen zweiten Super-Administrator in seinem Google Workspace und die zugehörigen Wiederherstellungscodes selbst vor, damit er jederzeit unabhängig von VEZOZA Zugriff auf seine Umgebung hat.
5.6 Verzögert sich eine Leistung, weil Mitwirkungen fehlen, verschieben sich Termine entsprechend. Beginnt die laufende Betreuung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, später als vier Wochen nach dem vereinbarten Umstellungstermin, beginnen Laufzeit und Abrechnung der laufenden Bausteine mit Ablauf dieser vier Wochen. Zusätzlichen Aufwand durch fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung berechnet VEZOZA nach vorheriger Ankündigung zum Stundensatz.
6. Umzug, Einrichtung und Abnahme
6.1 Einen Umzug zu Google Workspace oder eine Neueinrichtung plant VEZOZA mit dem Kunden zu einem festen Termin. VEZOZA nennt vorher, welche Daten übernommen werden (E-Mails, Kontakte, Kalender, Dateien im vereinbarten Umfang) und was beim bisherigen Anbieter verbleibt.
6.2 Während der Umstellung kann es zu kurzen Unterbrechungen beim E-Mail-Empfang und -Versand kommen, in der Regel wenige Minuten bis wenige Stunden. Solche Unterbrechungen innerhalb des angekündigten Umstellungsfensters sind vertragsgemäß. VEZOZA legt das Fenster so, dass der Betrieb des Kunden möglichst wenig betroffen ist.
6.3 Vor der Umstellung sichert VEZOZA den zu übernehmenden Datenbestand oder stellt sicher, dass er beim bisherigen Anbieter bis zur Freigabe durch den Kunden erhalten bleibt. Der Kunde löscht Daten beim bisherigen Anbieter erst, nachdem er die Vollständigkeit in Google Workspace geprüft hat.
6.4 Nach der Umstellung meldet VEZOZA den Abschluss in Textform. Die Umstellung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen wesentliche Abweichungen vom vereinbarten Umfang in Textform meldet. Gemeldete Abweichungen behebt VEZOZA ohne zusätzliche Vergütung. Die Nutzung der Umgebung im Tagesgeschäft gilt ebenfalls als Abnahme.
6.5 Für Websites gilt: VEZOZA stellt einen Entwurf bereit, der Kunde erhält die in Teil B genannten Korrekturrunden. Mit der Freigabe durch den Kunden oder der Veröffentlichung auf dessen Wunsch ist die Website abgenommen.
7. Website im Abo: Nutzung, Inhalte, Eigentum
7.1 Bei einer Website im Abo erstellt VEZOZA die Website auf Basis eigener Vorlagen, Systeme und Komponenten, betreibt sie und pflegt sie für die Dauer des Vertrags. Der Kunde erhält für die Laufzeit das nicht ausschließliche Recht, die Website unter seiner Domain zu nutzen.
7.2 Texte, Bilder, Logos, Marken und sonstige vom Kunden gelieferte oder für ihn individuell verfassten Inhalte gehören dem Kunden. Design, Quellcode, Vorlagen, Komponenten und technische Infrastruktur bleiben Eigentum von VEZOZA oder der jeweiligen Lizenzgeber. Der Kunde darf sie nicht kopieren, weitergeben oder außerhalb der Website nutzen.
7.3 Nach Vertragsende übergibt VEZOZA dem Kunden alle Inhalte nach Ziffer 16. Wer die Website als Ganzes übernehmen möchte, kann sie zur in der Preisliste oder im Angebot genannten Ablöse erwerben; nach 36 Monaten Laufzeit halbiert sich die Ablöse. Mit Zahlung der Ablöse erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der konkreten Website; Vorlagen und Komponenten darf er nicht für weitere Websites verwenden.
7.4 Der Kunde darf über die Website keine rechtswidrigen Inhalte verbreiten und sie nicht für Spam, Täuschung oder Angriffe auf Dritte nutzen. Bei einem Verstoß darf VEZOZA betroffene Inhalte nach vorheriger Information, bei Gefahr im Verzug sofort, entfernen oder die Website vorübergehend abschalten.
7.5 Bei einer gekauften Website (Kauf statt Abo) erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung das einfache, zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an der konkreten Website im gelieferten Zustand.
8. Servicezeiten und Reaktion
8.1 Servicezeit ist Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen. Anfragen erreichen VEZOZA über den Kundenbereich, per E-Mail an contact@vezoza.com oder telefonisch.
8.2 Reaktionszeiten innerhalb der Servicezeit: Bei einem Ausfall (E-Mail-Empfang oder -Versand für das Unternehmen gestört, Website nicht erreichbar, Anmeldung bei Google Workspace für mehrere Mitarbeiter unmöglich) meldet sich VEZOZA in der Regel innerhalb von vier Arbeitsstunden mit einer qualifizierten Rückmeldung und beginnt mit der Bearbeitung. Bei allen anderen Anliegen meldet sich VEZOZA spätestens am nächsten Werktag. Reaktion bedeutet Rückmeldung und Beginn der Bearbeitung, nicht die Behebung; eine Behebungszeit kann wegen der Abhängigkeit von Google, Registraren und anderen Anbietern nicht zugesagt werden.
8.3 Bei Urlaub oder Krankheit vertritt VEZOZA die Innovate Systems GmbH, IT-Systemhaus in Wuppertal. Sie kennt die Umgebung des Kunden anhand des Betriebshandbuchs und erhält Zugriff nur für die Dauer der Vertretung. Der Kunde wird über geplante Abwesenheiten vorab informiert; der Kundenbereich nennt in dieser Zeit die Vertretung.
8.4 Arbeiten außerhalb der Servicezeit erbringt VEZOZA nur nach Absprache und mit den in der Preisliste genannten Zuschlägen.
9. Verfügbarkeit, Wartung, Überwachung
9.1 Für Websites und Dienste, die VEZOZA selbst betreibt, strebt VEZOZA eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel an. Nicht als Ausfall zählen angekündigte Wartungsfenster (in der Regel sonntags zwischen 4 und 7 Uhr), Störungen bei Google, Domainregistraren, Netzbetreibern und anderen Dritten, Angriffe von außen, höhere Gewalt sowie Ausfälle, die der Kunde zu vertreten hat.
9.2 Unterschreitet VEZOZA die Verfügbarkeit in einem Monat aus Gründen, die VEZOZA zu vertreten hat, mindert sich die monatliche Vergütung des betroffenen Bausteins anteilig für die Zeit des Ausfalls. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 14.
9.3 VEZOZA überwacht Erreichbarkeit und Zertifikate der betreuten Websites und Domains sowie die wichtigsten DNS-Einträge und reagiert auf Meldungen innerhalb der Servicezeit nach Ziffer 8.
9.4 Google Workspace selbst betreibt Google. Für dessen Verfügbarkeit gelten die Bedingungen von Google.
10. Vergütung, Zahlung, Preisstaffel
10.1 Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung oder des Angebots, im Übrigen die Preisliste unter vezoza.com/preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise sind Nettopreise; die gesetzliche Umsatzsteuer kommt hinzu, soweit sie anfällt.
10.2 Laufende Vergütungen werden monatlich im Voraus fällig und per SEPA-Lastschrift eingezogen. Einmalige Vergütungen für Umzug, Einrichtung und Projekte werden zur Hälfte bei Vertragsschluss und zur Hälfte nach Abschluss beziehungsweise Abnahme fällig. Leistungen nach Aufwand werden monatlich nachträglich berechnet. Rechnungen per Überweisung sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
10.3 Arbeitsplätze und Postfächer werden nach dem Stand am ersten Tag des Abrechnungsmonats berechnet; Mindestmengen und Staffeln stehen in Teil B. Der Kunde meldet neue und ausscheidende Mitarbeiter über den Kundenbereich oder in Textform.
10.4 Preisstaffel: Die Preise gelten unverändert bis zum 31.12.2027. Ab dem 1. Januar 2028 steigen alle laufenden Preise und Stundensätze jährlich zum 1. Januar um 3 %, gerechnet vom jeweiligen Ausgangspreis des Vertragsschlusses, kaufmännisch gerundet: ab 20 € auf volle Euro, darunter auf 10 Cent. Die Beträge der ersten Jahre stehen in der Auftragsbestätigung und unter vezoza.com/preise. Durchlaufende Fremdkosten sind von der Staffel ausgenommen; für sie gilt Ziffer 4.2. Für bereits beauftragte einmalige Leistungen gilt der Preis bei Auftrag.
10.5 Rabatte und Preisvorteile (zum Beispiel ab drei laufenden Bausteinen) gelten nur, solange die Voraussetzung besteht. Endet ein Baustein, entfällt der Vorteil ab dem Folgemonat für die verbleibenden Bausteine.
10.6 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und die gesetzliche Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde. VEZOZA darf Rechnungen elektronisch stellen.
10.7 Ist der Kunde mit einem Betrag von mindestens einer Monatsvergütung länger als 14 Tage nach einer Mahnung in Textform in Verzug, darf VEZOZA laufende Leistungen bis zum Zahlungseingang aussetzen und Websites oder Automatisierungen vorübergehend abschalten. Die Vergütungspflicht bleibt davon unberührt. Der Zugriff des Kunden auf sein Google Workspace, seine Domain und seine Daten wird dadurch nicht eingeschränkt.
10.8 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Der Vertrag ist ein Rahmenvertrag; jeder laufende Baustein hat eine eigene Mindestlaufzeit ab Beginn seiner Abrechnung: Workspace-Betreuung und E-Mail-Archiv 12 Monate, Website im Abo wahlweise 12 oder 24 Monate, Google-Unternehmensprofil und Local SEO 6 Monate, Google Ads und Betrieb von Automatisierungen 3 Monate, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes steht.
11.2 Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich jeder Baustein um jeweils einen Monat und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
11.3 Local SEO und KI-Suche setzen eine Website von VEZOZA voraus. Endet die Website, endet Local SEO zum selben Zeitpunkt. Die Workspace-Betreuung kann unabhängig von anderen Bausteinen gekündigt werden; Bausteine mit halber Einrichtung oder Preisvorteil laufen dann zum vollen Preis der Preisliste weiter.
11.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für VEZOZA liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsvergütungen in Verzug ist, wenn er trotz Abmahnung gegen Ziffer 7.4 verstößt oder wenn er VEZOZA die zur Leistung nötigen Zugänge dauerhaft verweigert.
11.5 Kündigt der Kunde einen Baustein vor Ablauf der Mindestlaufzeit ohne wichtigen Grund oder kündigt VEZOZA aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, schuldet der Kunde die Vergütung bis zum Ende der Mindestlaufzeit abzüglich ersparter Aufwendungen, die mit 20 % pauschaliert werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer, VEZOZA der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen vorbehalten.
12. Zugänge, Sicherheit und Datensicherung
12.1 VEZOZA verwahrt Zugangsdaten des Kunden ausschließlich in einem verschlüsselten Passwortspeicher und nutzt sie nur zur Vertragserfüllung. Nach Vertragsende entfernt VEZOZA die eigenen Rollen und löscht die Zugangsdaten; der Kunde ändert verbleibende Passwörter selbst.
12.2 VEZOZA richtet Google Workspace mit einer Sicherheitsgrundlage ein (Zwei-Faktor-Pflicht, Administratorrollen, Freigaberegeln). Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter diese Vorgaben einhalten und Zugangsdaten nicht weitergeben.
12.3 Innerhalb der Workspace-Betreuung sichert VEZOZA Mail, Drive und Kalender der betreuten Arbeitsplätze täglich über einen dafür spezialisierten Dienst mit mindestens 30 Tagen Rückgriff und stellt auf Anfrage einzelne Postfächer, Dateien oder Ordner wieder her. Websites im Abo werden täglich gesichert, Rückgriff mindestens 14 Tage. Für Daten außerhalb dieser Leistungen (zum Beispiel lokale Rechner, Fachsoftware, Daten bei anderen Anbietern) ist der Kunde verantwortlich.
12.4 Das E-Mail-Archiv (Teil B, Ziffer B6) ist keine Datensicherung und die Datensicherung kein Archiv. Ob und in welchem Umfang der Kunde zur Aufbewahrung verpflichtet ist, klärt er mit seinem steuerlichen Berater.
13. Datenschutz und Vertraulichkeit
13.1 Soweit VEZOZA personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere bei der Administration von Google Workspace, beim Umzug von Postfächern und beim Betrieb von Websites mit Formularen, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bestätigt ihn im Kundenbereich; die laufende Betreuung beginnt erst mit dieser Bestätigung. Der Vertrag ist dort jederzeit abrufbar und nennt die eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter.
13.2 Beide Seiten behandeln Informationen der anderen Seite, die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind (Geschäftszahlen, Kundenlisten, Zugangsdaten, interne Abläufe), vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
13.3 Hinweise zur Verarbeitung von Daten durch VEZOZA selbst stehen in der Datenschutzerklärung.
14. Haftung
14.1 VEZOZA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VEZOZA nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis für den betroffenen Baustein gezahlt hat, bei einmaligen Leistungen auf deren Vergütung, und insgesamt auf 50.000 € je Schadensfall und 100.000 € je Vertragsjahr.
14.3 Für den Verlust von Daten haftet VEZOZA im Rahmen von Ziffer 14.2 nur in der Höhe, die zur Wiederherstellung bei vertragsgemäßer Datensicherung nach Ziffer 12.3 erforderlich wäre. Hat der Kunde Daten außerhalb der vertraglichen Sicherung nicht selbst gesichert, ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und dem Risiko angemessener Sicherung durch den Kunden entstanden wäre.
14.4 VEZOZA haftet nicht für Schäden, die auf Entscheidungen, Störungen oder Sperren von Google, Registraren, Zahlungsdiensten oder anderen Dritten beruhen, auf Inhalten oder Weisungen des Kunden, auf fehlender Mitwirkung nach Ziffer 5 oder auf Eingriffen des Kunden oder Dritter in von VEZOZA betreute Systeme.
14.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Partnern von VEZOZA.
14.6 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren, soweit nicht Ziffer 14.1 greift, in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
15. Referenznennung und Herstellerhinweis
15.1 VEZOZA darf den Kunden mit Firmenname und Logo als Referenz nennen, zum Beispiel auf vezoza.com, in Angeboten und in Fachbeiträgen, und dabei in allgemeiner Form beschreiben, welche Leistungen VEZOZA erbracht hat. Vertrauliche Angaben nach Ziffer 13.2 werden nicht genannt. Der Kunde kann der Nennung jederzeit in Textform widersprechen; VEZOZA entfernt die Nennung dann innerhalb von zehn Werktagen von den Stellen, die VEZOZA kontrolliert.
15.2 Websites, die VEZOZA erstellt oder betreibt, tragen einen dezenten Herstellerhinweis im Quelltext und in der Fußzeile („Site made by VEZOZA“ mit Verweis auf vezoza.com). Auf Wunsch des Kunden entfällt der Hinweis in der Fußzeile; der Hinweis im Quelltext bleibt.
16. Vertragsende und Übergabe
16.1 Der Kunde bleibt Inhaber seiner Domain, seines Google Workspace, seines Google-Unternehmensprofils, seiner Werbekonten und seiner Inhalte. Nach Vertragsende kann er sie ohne Verlust weiter nutzen oder zu einem anderen Dienstleister wechseln.
16.2 Innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende übergibt VEZOZA ohne zusätzliche Vergütung: die Zugangsdaten und Rollen, die VEZOZA verwaltet hat; den Auth-Code der Domain und einen Export der DNS-Einträge; die Inhalte einer Website im Abo (Texte, Bilder, Dateien) in gängigen Formaten; die vom Kunden freigegebenen Dateien aus der Kundenablage; auf Wunsch eine kurze Übergabedokumentation. Für den E-Mail-Archiv-Baustein stellt VEZOZA vor der Abschaltung einen vollständigen Export bereit; danach ist der Kunde für die Aufbewahrung verantwortlich.
16.3 Nach der Übergabe entfernt VEZOZA die eigenen Administrator- und Manager-Rollen und löscht die beim Kunden verbleibenden Zugangsdaten aus dem eigenen Passwortspeicher. Eine Website im Abo wird am Ende der Laufzeit abgeschaltet, sofern der Kunde sie nicht nach Ziffer 7.3 übernimmt.
16.4 VEZOZA löscht Arbeitsdaten des Kunden 90 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Rechnungen, Verträge und das Protokoll der Zusammenarbeit bewahrt VEZOZA nach den gesetzlichen Fristen auf.
16.5 Unterstützung über Ziffer 16.2 hinaus, etwa die Einweisung eines neuen Dienstleisters oder eine Migration zu einem anderen Anbieter, erbringt VEZOZA auf Wunsch zum Stundensatz.
17. Änderungen dieser Bedingungen
17.1 VEZOZA darf diese Bedingungen und die Leistungsbeschreibung mit Wirkung für bestehende Verträge ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der Produkte und Bedingungen von Google und anderen Anbietern, und die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt. Preise ändern sich nur nach Ziffer 10.4 und 4.2.
17.2 VEZOZA kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform an und hebt die geänderten Stellen hervor. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; VEZOZA weist in der Ankündigung auf diese Folge hin. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; beide Seiten können ihn dann mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen, auch innerhalb einer Mindestlaufzeit.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Wuppertal ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag. VEZOZA darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
18.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
18.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
18.5 Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Übersetzungen dienen nur der Information.
Teil B: Leistungsbeschreibung
Teil B beschreibt, was in den einzelnen Bausteinen enthalten ist und wo der vereinbarte Umfang endet. Preise stehen in der Preisliste; die Auftragsbestätigung nennt die gebuchten Bausteine. Was hier nicht genannt ist, ist nicht enthalten und kann als Projekt oder nach Aufwand beauftragt werden.
B1. Umzug zu Google Workspace, Übernahme, Neueinrichtung
Grundpauschale enthält: Bestandsaufnahme (Postfächer, Weiterleitungen, Funktionsadressen, Domains, Geräte, Datenmengen); Anlage des Workspace-Kontos im Namen des Kunden mit dem Kunden als Inhaber; Verifizierung einer Domain; DNS-Einrichtung mit MX, SPF, DKIM und DMARC; Sicherheitsgrundlage (Zwei-Faktor-Pflicht, Administratorrollen, Freigabe- und Weiterleitungsregeln); Umstellung zu einem festen Termin mit Umstellungsfenster; Kontrolle von Empfang und Versand nach der Umstellung; eine Stunde Online-Einweisung für die Mitarbeiter; Betriebshandbuch mit Dokumentation der Einrichtung.
Je umgezogenem Postfach: Übernahme von E-Mails, Kontakten und Kalendern bis 15 GB aus dem bisherigen System über IMAP, Microsoft 365 oder Exchange; Anlage von Konto, Gruppenmitgliedschaften und Signatur. Größere Postfächer, Dateiübernahmen nach Google Drive, geteilte Ablagen, Outlook-Archive, weitere Domains, Geräteeinrichtung und ein Umstiegstag vor Ort sind eigene Positionen der Preisliste.
Übernahme: Besteht Google Workspace bereits, tritt an die Stelle des Umzugs die Übernahme: Bestandsaufnahme, Prüfung und Bereinigung von Rechten, Sicherheitseinstellungen und DNS, Betriebshandbuch.
Neueinrichtung: Wie Grundpauschale, Konten werden ohne Altdaten angelegt.
Nicht enthalten: Endgeräte, Netzwerk, Drucker, lokale Server, Fachsoftware und deren Anbindung, Schulungen über die Einweisung hinaus, Übernahme von Daten aus Systemen ohne Exportmöglichkeit, Bereinigung von Altdaten, Kündigung der Verträge beim bisherigen Anbieter.
B2. Workspace-Betreuung (laufend)
Grundbetrag je Unternehmen: Verwaltung der Admin-Konsole und der Richtlinien; monatliche Sicherheitsprüfung (Anmeldungen, Administratoren, Freigaben, Apps von Drittanbietern) mit kurzem Ergebnis; Überwachung von Domain, DNS und Zertifikaten; DMARC-Auswertung für eine Domain; Pflege des Betriebshandbuchs; Quartalsbericht über Umfang und Auffälligkeiten.
Je Arbeitsplatz: Konto, Gruppen, Rechte, Zwei-Faktor; On- und Offboarding mit Übergabe von Postfach und Dateien beim Ausscheiden; Fragen der Mitarbeiter zu Google Workspace per Fernwartung während der Servicezeit; tägliche Sicherung von Mail, Drive und Kalender mit Wiederherstellung einzelner Elemente auf Anfrage.
Umfang: Die Betreuung ist auf durchschnittlich 12 Minuten je Arbeitsplatz und Monat ausgelegt, gemessen je Quartal über alle Arbeitsplätze des Kunden. Liegt der Aufwand in einem Quartal darüber, weist VEZOZA im Quartalsbericht darauf hin; ab dem folgenden Quartal wird die Mehrzeit nach vorheriger Absprache zum Stundensatz berechnet, oder der Kunde wählt ein Stundenkontingent. Einzelne Aufgaben mit mehr als zwei Stunden Aufwand (zum Beispiel die Einführung einer neuen Anwendung, Umbau der Ablagestruktur, Audit für eine Zertifizierung) stimmt VEZOZA vorher als Projekt oder nach Aufwand ab.
Abrechnung: Nach aktiven lizenzierten Nutzerkonten am Monatsersten, mindestens acht Arbeitsplätze. Gruppen und Aliasse zählen nicht. Archivierte Konten ehemaliger Mitarbeiter werden zum Archivpreis berechnet. Ab 51 Arbeitsplätzen gilt ein individuelles Angebot.
Nicht enthalten: Google-Lizenzen; Support für Endgeräte, Betriebssysteme, Drucker, Netzwerk und Fachsoftware; Schulungen; Entwicklung von Skripten und Apps; Umzüge weiterer Domains oder Postfächer (Preisliste B1); Sicherung und Archivierung über Ziffer 12.3 hinaus.
B3. Website im Abo (S, M, L)
Erstellung: Website auf Basis der VEZOZA-Vorlagen im Design des Kunden (vorhandenes Logo und Farben), responsiv, mit Kontaktformular, Rechtsseiten aus Vorlagen, Grundeinrichtung für Suchmaschinen (Titel, Beschreibungen, strukturierte Daten, Sitemap) und Anbindung an Search Console und Google-Unternehmensprofil des Kunden. Umfang: S bis 5 Inhaltsseiten; M bis 10 Inhaltsseiten plus Blog; L bis 20 Inhaltsseiten, zweite Sprache technisch vorbereitet. Eine Korrekturrunde nach dem Entwurf; weitere Runden nach Aufwand. Texte liefert der Kunde oder beauftragt sie nach Preisliste; Bilder liefert der Kunde oder VEZOZA erzeugt sie im Rahmen des Umfangs.
Betrieb: Hosting in Deutschland, Zertifikat, tägliche Sicherung, Überwachung, Updates der Technik, Schutz vor Spam im Formular; nach 36 Monaten Laufzeit eine Auffrischung von Design und Technik ohne Aufpreis.
Laufende Änderungen: Der Kunde meldet Änderungswünsche (Texte, Bilder, Leistungen, Teamseiten, Aktionen, neue Unterseite im Rahmen des Seitenumfangs); VEZOZA setzt sie in der Regel innerhalb von fünf Werktagen um. Enthalten ist ein Umfang von durchschnittlich zwei Arbeitsstunden im Monat, gemessen je Quartal. Mehrbedarf, neue Funktionen (Shop, Buchung, Schnittstellen, Mitgliederbereich, weitere Sprachen), ein Relaunch oder Seiten über den Umfang hinaus sind ein eigenes Projekt mit Festpreis.
Nicht enthalten: Fotografie, Werbetexte außerhalb der Preisliste, Übersetzungen, Lizenzen für Bild- oder Schriftmaterial Dritter, Rechtsberatung zu Inhalten.
B4. Google-Unternehmensprofil
Einrichtung: Anlage oder Übernahme des Profils mit dem Kunden als Inhaber; Verifizierung; vollständige Daten (Kategorien, Leistungen, Öffnungszeiten, Beschreibung, Attribute, Fotos, Verknüpfung mit Website und Workspace); Einrichtung der Bewertungsanfrage (Link oder QR).
Laufend je Monat: zwei Beiträge (Neuigkeiten, Angebote oder Veranstaltungen) auf Basis der Informationen des Kunden; Antworten auf alle neuen Bewertungen innerhalb eines Werktags nach Freigabe durch den Kunden oder nach dem mit ihm vereinbarten Antwortstil; Pflege von Daten, Sonderöffnungszeiten und Fotos; Prüfung und Meldung von Fremdänderungen am Profil; Monatsbericht mit Aufrufen, Anrufen, Routen und Website-Klicks.
Mitwirkung: Der Kunde liefert einmal im Monat Neuigkeiten, Fotos oder Anlässe; bleibt die Lieferung aus, arbeitet VEZOZA mit den vorhandenen Informationen.
Nicht enthalten: Entfernung unberechtigter Bewertungen über das Meldeverfahren hinaus, Verfahren mit Google bei Sperrung oder Ablehnung des Profils über den ersten Antrag hinaus, Profile weiterer Standorte (je Standort ein eigener Baustein), Fotografie.
B5. Local SEO und KI-Suche
Voraussetzung: eine von VEZOZA erstellte und betriebene Website.
Laufend je Monat: technische Optimierung der Website (Ladezeit, Struktur, strukturierte Daten, interne Verlinkung, llms.txt und Freigaben für KI-Crawler); ein Fachbeitrag von etwa 1.000 Wörtern oder gleichwertige Arbeit (zum Beispiel Ausbau einer Leistungsseite, FAQ-Bereich); Abstimmung mit dem Google-Unternehmensprofil; Prüfung, ob der Kunde in KI-Antworten zu seinen Leistungen und seiner Region genannt wird, mit festgelegten Testfragen; Bericht mit Klicks, Einblendungen, Positionen und KI-Nennungen.
Plus-Variante: zwei Fachbeiträge im Monat, Landingpages für einzelne Leistungen (eine neue oder eine überarbeitete Seite je Monat), Aufbau von Verweisen aus Verzeichnissen und Partnerseiten.
Nicht enthalten: bezahlte Anzeigen, Kauf von Links, Verzeichniseinträge mit Gebühren, Optimierung fremder Websites, eine Zusage über Platzierungen oder Nennungen.
B6. E-Mail-Archiv
Jede ein- und ausgehende E-Mail der gebuchten Postfächer wird unveränderbar in einem dafür vorgesehenen Dienst archiviert und bleibt für den Kunden durchsuchbar; Aufbewahrung zehn Jahre ab Archivierung, solange der Baustein läuft. Einrichtung: Anbindung des Workspace, Zuordnung der Postfächer, Zugang für den Kunden. Bei Vertragsende stellt VEZOZA einen vollständigen Export bereit (Ziffer 16.2). Das Archiv ersetzt keine Datensicherung. Die Pflicht zur Aufbewahrung und ihre Reichweite liegen beim Kunden.
B7. Google Ads
Einrichtung: Werbekonto im Namen des Kunden mit Zahlungsmittel des Kunden, Verknüpfung mit Verwaltungskonto, Website und Unternehmensprofil; Conversion-Messung; Struktur, Zielgruppen und erste Kampagnen.
Laufend: Pflege von Kampagnen, Anzeigen, Keywords und Ausschlüssen; monatliche Auswertung mit Empfehlungen; Anpassungen nach Absprache. Vergütung nach Preisliste als Anteil am Budget mit Mindestbetrag; das Werbebudget zahlt der Kunde direkt an Google.
Nicht enthalten: Werbebudget, Landingpages (Baustein B3 oder B5), Videoproduktion, Anzeigen auf anderen Plattformen, eine Zusage über Kosten je Anfrage oder Umsatz.
B8. Automatisierung
Einrichtung eines Ablaufs: Abstimmung des Zwecks, Umsetzung mit Werkzeugen wie Google Apps Script, Make oder n8n, Test mit echten Beispielfällen, Dokumentation (Zweck, Ablauf, Verhalten bei Fehlern, Ansprechpartner). Umfang und Festpreis stehen im Angebot.
Betrieb je Ablauf: Überwachung auf Fehler, Behebung von Störungen durch geänderte Schnittstellen im Umfang von bis zu einer Stunde im Monat, kleine Anpassungen; größere Änderungen als Projekt. Kosten der Werkzeuge trägt der Kunde.
Nicht enthalten: Individualsoftware, Anbindung von Systemen ohne Schnittstelle, Haftung für Ergebnisse, die auf fehlerhaften Eingangsdaten beruhen.
B9. Design und Drucksachen
Gestaltung nach Preisliste oder Angebot mit der dort genannten Zahl von Korrekturrunden; Lieferung druckfähiger Daten (PDF) und der Arbeitsdateien zur Nutzung durch den Kunden. Druck erfolgt im Namen des Kunden oder über VEZOZA zum Einkaufspreis zuzüglich des Aufschlags der Preisliste. Druckfreigabe erteilt der Kunde; für Fehler in freigegebenen Daten (Rechtschreibung, Angaben) haftet VEZOZA nicht. Farbabweichungen im üblichen Rahmen des Druckverfahrens sind kein Mangel. Logo-Überarbeitungen nach Angebot; Markenrecherche und Markenanmeldung sind nicht enthalten.
B10. Support nach Aufwand, Stundenkontingente
Arbeiten außerhalb des gebuchten Umfangs berechnet VEZOZA nach vorheriger Ankündigung zum Stundensatz der Preisliste, Fernwartung im 15-Minuten-Takt, vor Ort mindestens eine Stunde zuzüglich Anfahrt. Stundenkontingente gelten zwölf Monate ab Kauf, nicht genutzte Stunden verfallen danach. Zuschläge außerhalb der Servicezeit nach Preisliste und nur nach Absprache.
B11. Was VEZOZA grundsätzlich nicht leistet
Betrieb und Support von lokalen Servern, Netzwerken, Firewalls, Druckern und Endgeräten; Installation und Support von Fachsoftware und Betriebssystemen; Hardwarebeschaffung über die Beratung hinaus; Rechtsberatung; Steuerberatung; Datenschutzbeauftragter. Für diese Themen nennt VEZOZA auf Wunsch einen passenden Partner.
Stand: 18.10.2026